Haftung & Gewährleistung (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Haftungs- und Gewährleistungsregelungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB.
Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.
2. Gewährleistung
Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Bei berechtigten Mängeln behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert der jeweils gelieferten Ware beschränkt.
4. Ausschluss bestimmter Schäden
Eine Haftung für folgende Schäden ist ausgeschlossen:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
- Produktionsausfälle
- entgangener Gewinn
- Schäden durch Weiterverarbeitung der Produkte
5. Produktspezifikationen und Verwendung
Die gelieferten Produkte sind für den gewerblichen Einsatz bestimmt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
Technische Daten, Produktbeschreibungen und Empfehlungen stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
6. Haftung für Zertifizierungen und Normen
Angaben zu Normen (z. B. EN-Normen) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der jeweils erforderlichen Normen und Vorschriften eigenständig zu prüfen.
7. Haftung bei Import und Nutzung
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Bestimmungsland, insbesondere im Hinblick auf:
- Produktsicherheit
- Kennzeichnungspflichten
- Import- und Zollvorschriften
8. Höhere Gewalt
Für Verzögerungen oder Schäden aufgrund höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.